FAQs - Erneuerbare Energiegenossenschaften
Energiegenossenschaften
Eine Energiegenossenschaft ist eine Genossenschaft, die als Organisationsform zum Betrieb einer Energiegemeinschaft betrieben wird. Sie ist der Zusammenschluss von Privathaushalten, lokalen Behörden sowie kleinen und mittleren Unternehmen zur gemeinsamen Erzeugung sowie zur Nutzung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen. Energiegenossenschaften sind damit auch ein wesentlicher Schritt in Richtung Energieunabhängigkeit.
Die Energiegenossenschaften in der Steiermark werden von einem professionellen Team aufgebaut und über die team4energy-Plattform (www.team4.energy) vollständig digital verwaltet. Damit erhalten alle Mitglieder ein optimales Service und können sich somit einer gut geführten und aufgebauten Energiegenossenschaft anschließen.
- Eine Mitgliedschaft ist für Privatpersonen, Klein- und Mittelbetriebe, kommunale Einrichtungen, Gemeinden, Vereine und Verbände möglich.
- Die Teilnehmer müssen sich im Netz desselben Netzbetreibers befinden und auch am gleichen Umspannwerk angeschlossen sein (d. h. sich in derselben Region befinden).
- Alle Teilnehmer benötigen einen Smart Meter, der auf Verlangen vom Netzbetreiber installiert werden muss.
- Es gibt keine maximale Mitgliederanzahl.
Die Energie wird mit den Anlagen der Mitglieder (hauptsächlich Photovoltaik, aber auch z.B. Kleinwasserkraft o.a.) erzeugt und über das bestehende Stromnetz zu den Teilnehmern verteilt. Die Aufzeichnung über Lieferung und Verbrauch wird vom jeweiligen Netzbetreiber vorgenommen.
- Fairer Energiepreis
- Einsparung bei Netzentgelt und Abgaben
- Umweltfreundlicher, regional erzeugter Strom aus erneuerbaren Energiequellen
- Größere Unabhängigkeit vom internationalen Strommarkt
- Keine Fixkosten (Kosten entstehen nur für bezogenen Strom.)
- Kein Wechsel des bestehenden Energieversorgers notwendig, d.h. der Vertrag mit dem ursprünglichen Energieversorger bleibt bestehen.
- Die Energiegenossenschaft ist professionell und regional gemanagt.
- Kompetente Partner sorgen für Abrechnung sowie Buchhaltung und unterstützen bei der Anlagenerrichtung.
Mitglieder haften im Rahmen ihrer Genossenschaftseinlage nach Genossenschaftsrecht. Da die Genossenschaft aber außer dem Betrieb der Energiegemeinschaften keinen weiteren Geschäften nachgeht, besteht für Mitglieder ein sehr geringes Risiko. Für den unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz der Energiegenossenschaft könnte vom Masseverwalter im Zusammenwirken mit dem Firmenbuchgericht bei Bedarf die Nachschusspflicht der Mitglieder in der satzungsmäßigen Höhe eines Geschäftsanteiles von EUR 10,-- in Anspruch genommen werden. Dafür, dass dieser theoretische Fall einer Insolvenz nicht eintritt, sorgt u.a. der vom Revisionsverband bestellte Revisor, der die Genossenschaften einer regelmäßigen Gebarungsprüfung zu unterziehen hat.
Mitglieder haben die ihnen in der Genossenschaft zustehenden Gesellschafterrechte (z.B. Teilnahme bei der Generalversammlung). Sie sind verpflichtet, die an Sie aus der Energiegenossenschaft gelieferte Energie fristgerecht zu bezahlen.
Der Vorstand setzt sich aus den Geschäftsleitern der ansässigen Raiffeisenbanken und ggf. Vertretern der Region (z.B. Bürgermeister) in der Nähe des Umspannwerkes zusammen. Die Genossenschaft selbst besteht aus einem Obmann, einem Obmann Stellvertreter und aus einem bis zwei Vorstandsmitgliedern, die ehrenamtlich und unentgeltlich dafür Sorge tragen, dass alle Einspeiser und Verbraucher fair und gleichbehandelt werden.
Darüber entscheidet die Generalversammlung im Sinne der Mitglieder, d.h. der Gewinn wird z.B. für die Verringerung des Bezugstarifs eingesetzt.
Nein, die freie Wahl des Energielieferanten bleibt uneingeschränkt aufrecht.
Grundsätzlich kann mit beiden Zählpunkten beigetreten werden. Vorzugsweise ist mit der jeweiligen EEG Rücksprache zu halten, ob PV-Strom noch benötigt wird, oder ob ein reiner Verbraucher bevorzugt wird.
Anmeldungsprozess
Die Anmeldung kann unter www.energieinitiative.at im Menüpunkt "Ich habe Interesse" mit Klick auf den Button "Registrierung" durchgeführt werden. In weiterer Folge werden über die Plattform bzw. E-Mail-Kommunikation alle weiteren Schritte bekannt gegeben.
Folgende Dokumente können Sie nach erfolgreicher Registrierung über das Portal herunterladen, indem Sie rechts unten auf „Zur Vertragsunterzeichnung“ klicken und dort dann die Verträge herunterladen. Diese sind dann zu unterfertigen und hochzuladen.
Rahmenvertrag
SEPA-Lastschriftmandat
Nach erfolgreichem Hochladen der unterfertigten Verträge, erhalten Sie ein Mail mit der Anweisung zur Energiedatenfreigabe Ihres Netzbetreibers.
Einmalig 10,-- Euro für einen Genossenschaftsanteil
Die Energiegenossenschaft Region Halbenrain eGen sowie die Energiegenossenschaft Region Deutschlandsberg UM4 verrechnen auch eine einmalige Beitrittsgebühr für Erzeugungsanlagen. Diese ist auf der zweiten Seite des Tarifblatts ersichtlich, das Sie im Zuge der Anmeldung einsehen können.
Pro Mitglied ist ein Genossenschaftsanteil zu 10,-- Euro vorgesehen.
Die aktuellen Energiegenossenschaften können auf der Homepage unter Energiegenossenschaften eingesehen werden.
Unter www.energieinitiative.at werden wir laufend über Neugründungen informieren.
Ja, es ist grundsätzlich möglich bei bis zu 5 EEGs Mitglied zu sein.
Die so genannte Mehrfachteilnahme und die damit verbundene Energiezuteilung ist regulatorisch geregelt. Wenn Sie beispielsweise in zwei Energiegenossenschaften Mitglied sind, definieren Sie zunächst über die Teilnahmefaktoren zu wieviel Prozent Sie an den beiden Energiegenossenschaften teilnehmen wollen. Diese Aufteilung ist frei wählbar, muss aber in Summe 100% ergeben (z.B. 50:50, 70:30, 80:20...). Danach hängt die tatsächliche Energiezuteilung von verschiedenen Faktoren ab.
Beispiel: Wenn Sie einen Strombedarf von 10 kWh in einem 15-minütigen Intervall hätten und in Energiegenossenschaft A mit einem Teilnahmefaktor von 60% und in der EG B mit 40% Mitglied sind, erfolgt die Energiezuteilung je nach Szenario wie folgt:
Szenario 1) EG A und EG B könnten jeweils 10 kWh liefern
Sie erhalten 6 kWh von der EG A
und Sie erhalten 4 kWh von der EG B.
Szenario 2) Nur EG A kann 10 kWh liefern. EG B kann nichts liefern.
Sie erhalten 6 kWh von der EG A.
Die restlichen 4 kWh beziehen Sie von Ihrem bisherigen Energielieferanten.
Szenario 3) Nur die EG B kann 10 kWh liefern. Die EG A kann nichts liefern.
Sie erhalten 4 kWh von der EG B.
Die restlichen 6 kWh beziehen Sie von Ihrem bisherigen Energielieferanten.
Szenario 4) Die EG A kann 3 kWh liefern und die EG B kann 10 kWh liefern.
Sie erhalten 3 kWh von der EG A.
Sie erhalten 4 kWh von der EG B.
Die restlichen 3 kWh beziehen Sie von Ihrem bisherigen Energielieferanten.
Die oben beschriebene Zuteilungslogik gilt analog auch für die Mehrfachteilnahme eines Erzeugungszählpunktes.
Hinweis: Die oben angeführten Szenarien erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Dieser bleibt von der Teilnahme an einer Energiegenossenschaft unberührt.
Anmeldungsprozess
Hierbei ist zwischen der Kündigung der Mitgliedschaft in der Genossenschaft und des Strombezugs bzw. der Stromlieferung zu unterscheiden.
Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist durch das Genossenschaftsrecht geregelt und in der jeweiligen Satzung festgehalten.
Die Kündigung des Strombezugs ist in den so genannten „Vertragsbedingungen Erzeugungsanlagen und Energiebezug“ festgehalten und basiert auf dem ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz) bzw. KSchG (Konsumentenschutzgesetz). Sie kann jederzeit ohne Angabe von Gründen erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt hier nur zwei Wochen. Erklärt das Mitglied eine solche Kündigung, endet der Vertrag mit dem letzten Tag des auf die Kündigung folgenden Monats. Die Kündigung der Stromlieferung ist analog zu betrachten.
Laufender Betrieb der Energiegenossenschaft
Der aktuelle Verbrauch wird auf der monatlichen Abrechnung ausgewiesen und kann auch über das Portal der jeweiligen Energiegenossenschaft eingesehen werden. Der Einstieg in das Portal erfolgt mittels Mailadresse und Passwort unter https://portal.energieinitiative.at.
Die Kosten für den bezogenen Strom werden jeweils zu Monatsbeginn abgebucht. Die Vergütung einer etwaigen Überschusseinspeisung erfolgt im Regelfall zwei Tage später. Die entsprechende Rechnung bzw. Gutschrift können Sie im Portal der Energiegenossenschaft einsehen.
Sie erhalten zunächst eine Zahlungserinnerung. Nach der zweiten Zahlungserinnerung wird der Stromaustausch mit der Energiegenossenschaft bis zur Zahlung ausgesetzt.
Sie sollten dies mittels Mail an folgende Adresse bekanntgeben: support@team4.energy.
Nein, eine bilaterale Zuordnung ist nicht möglich. Der eingespeiste Strom wird auf alle Verbraucher nach einem gesetzlich definierten Schlüssel aufgeteilt.
Wenn ein Mitglied Strom in die Genossenschaft einspeist und ein anderes Mitglied gleichzeitig Strom benötigt, kommt es zum Stromaustausch. Für die Analyse und Abrechnung werden immer 15-minütige Intervalle herangezogen. Sollte für einen Verbraucher in der Energiegenossenschaft gerade kein Strom aus der Energiegenossenschaft verfügbar sein, erfolgt der Bezug über das bestehende Energieversorgungsunternehmen (EVU). Analog dazu wird Überschussstrom, der in der Energiegenossenschaft nicht benötigt wird, an den bestehenden Energieabnehmer geliefert.
Im Jahr des Beitritts zur Energiegenossenschaft wird empfohlen, die bestehenden Akontozahlungen unverändert zu lassen. Nach der ersten Jahresabrechnung des Energieversorgers können Sie auf Basis einer etwaigen Gutschrift entscheiden, welche Reduktion der Akontozahlung für Sie sinnvoll ist.
Sie können mit Ihrem Energieversorgungsunternehmen (EVU) Kontakt aufnehmen und die Höhe der monatlichen Rate reduzieren.
Tipp: Bitte auf die erste Abrechnung der Genossenschaft warten. So ist es einfacher abzuschätzen, um wie viel die monatliche Rate reduziert werden kann. Bitte auch bedenken, dass durch die Genossenschaft im Winter tendenziell weniger Strom geliefert wird als im Sommer.
Tarifgestaltung und Finanzielles
Der Preis wird vierteljährlich vom Vorstand der Energiegenossenschaft festgelegt.
Sie erhalten rund sechs Wochen vor der neuen Preisperiode ein Mail mit dem Hinweis, dass ein neues Tarifblatt im Portal der Energiegenossenschaft abrufbar ist.
Die nach jetzigem Stand noch bis 31.12.2024 gültige Strompreisbremse hat einen Einfluss auf die Frage, ob sich der Beitritt zu einer Energiegenossenschaft für Sie persönlich auszahlt oder nicht. Die Frage kann mit „ja“ beantwortet werden, wenn Ihr Jahresverbrauch größer als 2.900 kWh ist und/oder Sie eine PV-Anlage besitzen und einspeisen möchten.
Dies kann nur durch den direkten Vergleich des aktuellen OeMAG-Einpeisetarifs mit jenem der Energiegenossenschaft festgestellt werden.
Dies kann nur durch einen direkten Tarif-Vergleich ermittelt werden.
Gem. § 3 Abs. 1 Zi. 39 EStG (Einkommenssteuergesetz) sind Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen einkommensteuerbefreit, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet.
Wir bitten Sie, steuerliche Fragen in Bezug auf PV-Anlagen bzw. die Energiegenossenschaft mit Ihrem Steuerberater zu klären.
- Die Umsatzsteuer bei Stromlieferungen (Verkauf) in Österreich beträgt 20%.
Privathaushalte zahlen den regulären Umsatzsteuersatz von 20%.
Unternehmen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, können die Umsatzsteuer als Vorsteuer wieder geltend machen.
Bei der Stromeinspeisung wird zwischen Privatperson (bzw. Kleinunternehmer) und Unternehmen unterschieden.
Bei Privatpersonen (bzw. Kleinunternehmer) wird keine Umsatzsteuer aus Stromeinspeisung erhoben (keine Umsatzsteuerpflicht).
Bei Unternehmen geht die Umsatzsteuerschuld auf den Wiederverkäufer über (Reverse Charge gem. § 2 Z 2 UStBBKV). Das heißt, die EEG führt die Umsatzsteuer direkt für den Stromlieferanten ab.
Pauschalierter Landwirt: dem Landwirt werden 13% Umsatzsteuer mitvergütet.
Wir bitten Sie, weitere steuerliche Fragen in Bezug auf PV-Anlagen bzw. die Energiegenossenschaft mit Ihrem Steuerberater zu klären.
Verantwortlichkeiten und Ansprechpersonen
Bitte senden Sie eine E-Mail an support@team4.energy.
Bitte senden Sie eine E-Mail an die Adresse der jeweiligen Energiegenossenschaft. Diese finden Sie auf der Homepage https://energieinitiative.at im Menüpunkt „Energiegenossenschaften“.
Ihre Raiffeisenbank-Beraterin bzw. Ihr Raiffeisenbank-Berater hat Informationen zu entsprechenden Partnerbetrieben in der Region.


